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Double Opt-in auch laut DSGVO Pflicht
Die österreichische Datenschutz-Behörde (DSB) hat in einem Verfahren über ein Onlinedating-Portal eine grundlegende Entscheidung getroffen.

Darin wurde festgehalten, dass ein fehlendes "Double Opt-in"-Verfahren (also mit einer Verifizierung der Zustimmung, z.B. durch Zusendung eines Bestätigungs-Mails mit einem Verifizierungs-Link) gegen die DSGVO verstößt, weil damit das "Recht auf Geheimhaltung" des Users verletzt wird.
Denn ohne double Opt-in kann die E-Mail-Adresse eines Users durch einen Dritten in ein Formular eingetragen werden, wodurch dieser Werbe-Mailings oder Newsletter bekommt, ohne sich jemals dafür registriert zu haben.
Unserer Meinung nach kann die Pflicht zum double Opt-in Verfahren übrigens auch aus einem anderen Prinzip der DSGVO abgeleitet werden: Dem Prinzip "Privacy by Design".
Fazit: Egal aus welchem Grund, es ist mittlerweile klar, dass für öffentlich erreichbare Formulare zwingend das double Opt-in Verfahren eingesetzt werden muss. Wenn Sie es nicht schon längst getan haben, sollten Sie spätestens jetzt Ihre Formulare entsprechend überprüfen!
Credits: Image by Gerd Altmann from Pixabay.
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