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Große Wissenslücken bei den rechtlichen Grundlagen

02.06.2008: Fast 500 Teilnehmer haben innerhalb von 2 Wochen unseren Test über die rechtlichen Grundlagen von E-Mail-Marketing absolviert - mit erschütterndem Resultat: Nur 1% aller Teilnehmer beantwortete alle 28 Fragen richtig. Gerade einmal jeder Fünfte schnitt mit "gutem" Ergebnis ab. Bei einigen Fragen waren erschreckende 70% aller Antworten falsch.

Überraschendes Ergebnis - große Wissenslücken

"Über das Ergebnis bin ich ehrlich überrascht", kommentiert Mag. Michael Kornfeld von Dialog-Mail die Auswertung: "Der Test ist sicher nicht einfach - aber dass es Fragen gibt, bei denen mehr als 70% daneben liegen, hätte ich nicht für möglich gehalten."

Größter Nachholbedarf bei den Fragen zur "Zustimmung"

Insbesondere bei den Fragen rund um die Erteilung einer gültigen Zustimmung (für den Erhalt von Werbe-Mails) gab es die meisten Wissenslücken.

Die Aussage, die am häufigsten falsch beantwortet wurde: "Bei einer Messe antwortet die Person auf die Frage, ob sie per E-Mail kontaktiert werden darf, mit einem bloßen Kopfnicken. Ist das eine gültige Zustimmung, d.h. dürfen Sie diese Person per E-Mail kontaktieren?".

Hier antworteten 77% aller Teilnehmer mit "Nein". Allerdings ist auch ein Kopfnicken eine gültige Zustimmung, da das TKG keine Formvorschrift für die Erteilung der Zustimmung definiert, solange sie "ausdrücklich" ist - was bei einem Kopfnicken durchaus der Fall sein kann (wenngleich die Nachweisbarkeit in diesem Fall problematisch sein könnte).

Auch die Aussage "Für eine Newsletter-Anmeldung darf man auch Geld verlangen" verneinten 69% der Teilnehmer - und lagen damit falsch. "Niemand sagt, dass ein Newsletter immer kostenlos sein muss.", erklärt Mag. Kornfeld von Dialog-Mail. "Ob sich bei einem kostenpflichtigen Newsletter viele Empfänger anmelden würden, ist natürlich eine andere Frage."

Gefährliche Irrtümer

Manches Unwissen kann auch unangenehme Folgen haben. So glaubt jeder Zweite: "Bestehende Kunden darf man in jedem Fall per E-Mail kontaktieren." Doch das ist falsch, denn auch Kunden können sich gegen werbliche Mails aussprechen oder sich von diesen abmelden - und dürfen dann keine entsprechenden E-Mails mehr erhalten.

Im günstigsten Fall passiert bei solchen Irrtümern nichts - doch kann auch eine Verwaltungsstrafe oder gar eine kostenpflichtige Abmahnung drohen.

Der kostenlose Praxis-Leitfaden beantwortet Fragen

Falls der Test auch bei Ihnen Wissenslücken aufgedeckt hat: Dialog-Mail hat einen kostenlosen Leitfaden entwickelt, der einen fundierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gibt, die für E-Mail-Marketing in Österreich relevant sind. Der Praxis-Leitfaden wurde auf Basis der Test-Ergebnisse überarbeitet und steht in der aktuellen Version als PDF-Download kostenlos zur Verfügung.

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