RTR-Liste: Die häufigsten Fragen und Antworten
Vorab: Betrifft mich die RTR-Liste, wenn ich kein österreichischer Versender bin?
Ja! Denn in der EU gilt das Empfängerland-Prinzip. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Wenn Sie Mailings an österreichische Empfänger versenden, müssen Sie die Rechtslage in Österreich beachten - auch wenn Sie die Mails von Deutschland aus (oder einem anderen EU-Land) verschicken.
Was ist die RTR-Liste überhaupt?
Die RTR-Liste, die eigentlich "ECG-Sperrliste" heißen sollte, ist eine öffentliche Liste, in die sich jedermann kostenfrei eintragen kann, wenn er keine unerwünschten Werbezusendungen per E-Mail erhalten will. Gesetzlich verankert ist diese Sperrliste im österreichischen §7 ECG und im §174 TKG (2021), das der RTR (Telekom-Regulierungsbehörde) den Auftrag zum Führen dieser Liste erteilt und ausdrücklich das Zusenden von unerwünschten Werbe-Mails an die Mitglieder dieser Liste untersagt.
Wie kann man sich in die RTR-Liste eintragen?
Das Eintragen in die RTR-Liste ist ganz einfach: Man muss nur ein Mail an eintragen@ecg.rtr.at schicken und das Rückfrage-Mail bestätigen - fertig. Die Eintragung gilt für jedermann (Konsumenten und auch Unternehmer) und ist kostenlos. Man kann beliebig viele E-Mail-Adressen dort registrieren lassen.
Gilt die RTR-Liste nur für Massen-Mails?
Nein! Sie dürfen an Mitglieder der RTR-Liste auch keine einzelnen Werbe-Mails schicken, nicht einmal ein einziges, persönlich an den Empfänger gerichtetes E-Mail (Ausnahmen siehe nachfolgend), wenn Sie damit eine kommerzielle Absicht verfolgen.
Darf ich an die RTR-Teilnehmer niemals ein E-Mail schicken?
Doch - und zwar, wenn Sie die Erlaubnis des Empfängers haben. Wenn er beispielsweise Ihren Newsletter abonniert hat, dürfen Sie ihm diesen Newsletter natürlich auch schicken, da er das ja ausdrücklich gewünscht hat - egal, ob er auf der RTR-Liste steht oder nicht.
Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie in jedem einzelnen Mail (!) dem Empfänger die Möglichkeit geben, sich von weiteren Zusendungen abzumelden. Das geschieht in den meisten Fällen über einen "Abmelde-Link", den alle professionellen Systeme automatisch vorsehen können.
Tipp: Die Nachweispflicht für eine erteilte "Permission" (Erlaubnis) liegt bei Ihnen! Daher sollten Sie z.B. im Anmeldeformular auf Ihrer Website das double Opt-in Verfahren anwenden: Bei diesem Verfahren bekommt der Empfänger ein automatisches Aktivierungs-Mail, das er durch Klick auf einen Link bestätigen muss - nur dann wird er auch tatsächlich angemeldet. Dadurch können Sie sicherstellen, dass sich der Kunde auch wirklich und nachweislich angemeldet hat. Professionelle E-Mail-Marketing Systeme erledigen das im Normalfall selbständig und automatisch.
Muss ich meinen Datenbestand wirklich abgleichen? Wie oft und wie?
Ja, Sie sollten Ihren Datenbestand unbedingt mit der RTR-Liste abgleichen - es sei denn, Sie können sicher sein, dass Sie von sämtlichen Empfänger die Permission haben. Um einen Abgleich durchzuführen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie fordern von der RTR die aktuelle Liste an (per Mail an abrufen@ecg.rtr.at - vorherige Registrierung erforderlich) und gleichen den Datenbestand händisch ab. Das Problem dabei: Die Liste ist aus datenschutzrechtlichen Gründen mittlerweile verschlüsselt. Sie müssen also Ihren Adressenbestand für den Abgleich ebenfalls verschlüsseln und dann die Schlüssel miteinander vergleichen (dafür gibt es geeignete Software, aber mühsam ist es allemal).
- Sie verwenden eine professionelle E-Mail-Marketing Software (wie Dialog-Mail), die den Abgleich automatisch für Sie vornimmt. Dabei wird auf Knopfdruck die aktuelle RTR-Liste angefordert und der Adressen-Bestand abgeglichen. Eventuelle Übereinstimmungen werden Ihnen dann präsentiert, damit Sie entscheiden können, ob Sie die Adressen sperren wollen oder nicht.
Tipp: Übrigens sollten Sie unmittelbar vor jedem Versand erneut einen Abgleich durchführen, da die RTR-Liste ja dynamisch ist und sich jederzeit ein neuer Empfänger dort eintragen kann! Den Abgleich können Sie z.B. in Dialog-Mail beliebig oft und jederzeit durchführen.
Was passiert bei einer Missachtung?
Eine Missachtung kann teuer werden. In erster Linie kann eine Verwaltungsstrafe über Sie verhängt werden, die theoretisch bis zu EUR 36.000 betragen kann - pro Einzelfall. In der Praxis laufen Sie vielmehr Gefahr, eine Unterlassungs-Erklärung samt Anmahnungs-Honorarnote eines Anwaltes zu bekommen, der von einem Mitglied der RTR-Liste dazu ermächtigt wurde. Das kann zwischen EUR 500,- und 1.500,- kosten und unangenehm sein.
Übrigens, wir haben einen umfassenden Leitfaden zum Thema "Rechtliche Grundlagen von E-Mail-Marketing" geschrieben, der natürlich auch die RTR-Liste behandelt. Der Download ist kostenlos.
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