4. Auskunftsbegehren und Selbst-Auskunft
Die DSGVO sieht vor, dass jeder Empfänger (u.a.) ein Recht auf Auskunft hat. Das kann einiges an Aufwand bedeuten - doch nicht für Dialog-Mail Kunden. Denn Sie können über eine spezielle Export-Funktion auf Knopfdruck alle Daten generieren, die für ein Auskunftsbegehren notwendig sind.
Der Clou: Sie können Ihren Empfängern sogar die Möglichkeit einer Selbst-Auskunft geben! Dazu kann man einen Link-Typ "Daten-Auskunft" in das Mailing an jeder beliebigen Stelle oder fix in der Vorlage einfügen. Wenn ein Empfänger darauf klickt, bekommt er seine Daten automatisch per E-Mail zugeschickt.
Durch ein double Opt-in Verfahren wird dabei natürlich sichergestellt, dass nur Betroffene die Daten einer Auskunft bekommen können und keine unberechtigten Dritten.
Die Daten werden als CSV-Datei generiert, damit auch die DSGVO-Bestimmung nach Daten-Portabilität erfüllt wird.
Die Datei enthält alle relevanten Angaben, die für ein Auskunftsbegehren notwendig sind. In den Einstellungen können Name des Datenschutz-Kontaktes sowie der Umfang der Auskunft festgelegt werden.
Der Vorteil für Sie als Nutzer: Sie können Datenschutz-Auskunftsbegehren mit wenigen Mausklicks erledigen - und Ihren Empfängern sogar die Möglichkeit einer automatischen Selbst-Auskunft zur Verfügung stellen!