Whitepaper: Häufige rechtliche Irrtümer
Natürlich wollen sich Unternehmen an die rechtlichen Vorschriften halten. Doch angesichts der vielen Gesetze und Regeln rund um den Bereich E-Mail-Marketing überrascht es nicht, dass es immer wieder Fallen gibt, in die häufig getappt wird.
Wussten Sie beispielsweise, dass Sie sogar bestehende Kunden eigentlich nicht so ohne weiteres anschreiben dürfen? Oder dass es in Österreich zwei verschiedene Gesetze gibt, die beide Informations-Pflichten definieren? Oder dass die RTR-Liste von Ihnen beachtet werden sollte?
Wir haben die häufigsten Irrtümer gesammelt, die immer wieder von Unternehmen im Bereich E-Mail-Marketing gemacht werden. Und mit konkreten Erklärungen und Empfehlungen versehen - damit Sie nicht auch in diese Fallen tappen!
Aus dem Inhalt:
- Irrtum: Für jedes kommerzielle E-Mail braucht man eine Zustimmung
- Irrtum: Bestehende Kunden darf man immer anschreiben
- Irrtum: Eine mündliche Zustimmung ist nicht ausreichend
- Irrtum: Eine Zustimmung ist erst ab 50 Empfängern notwendig
- Irrtum: Ein Hinweis auf die Zustimmung in AGB ist ausreichend
- Irrtum: Personen auf der RTR-Liste dürfen nie angeschrieben werden
- Irrtum: Als österr. Versender betrifft mich deutsches Recht nicht
- Irrtum: Eine Zustimmung verfällt nicht
- Irrtum: Ein Link auf das Impressum reicht aus
- Irrtum: Ungültige Antwort-Adressen sind zulässig
- Irrtum: Artikel für Partner müssen nicht gekennzeichnet werden
- Irrtum: Eine Zustimmung ist ausreichend
- Irrtum: Daten sammeln: Freiwilligkeit reicht
- Irrtum: Eine Abmeldung hat nur eine Konsequenz
- Irrtum: Mailchimp & Co. sind unproblematisch