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Produkt-Neuheit: Automatische Datenschutz-Auskunft

19.05.2018: Die DSGVO sieht vor, dass jeder Empfänger (u.a.) ein Recht auf Auskunft hat. Das kann einiges an Aufwand bedeuten - doch nicht für Dialog-Mail Kunden. Denn ab sofort können unsere Kunden ihren Empfängern die Möglichkeit einer Selbst-Auskunft geben!

Dazu kann man einen neuen Link-Typ "Daten-Auskunft" in das Mailing an jeder beliebigen Stelle oder fix in der Vorlage einfügen. Wenn ein Empfänger darauf klickt, bekommt er einen Hinweis zu lesen, dass an seine E-Mail-Adresse soeben die Antwort auf das Auskunftsbegehren geschickt wurde (der "Umweg" über das E-Mail ist notwendig, um sicher zu stellen, dass nur der Betroffene selbst die Daten bekommt, auch wenn z.B. das Mailing weitergeleitet wurde).

Die Daten werden als CSV generiert, damit auch die DSGVO-Bestimmung nach Daten-Portabilität erfüllt wird.

Die Datei enthält alle relevanten Angaben:

  • Firmenname und die Anschrift des Verantwortlichen
  • Quelle und Datum der ersten Registrierung des Empfängers
  • Bei Formularen: IP-Adresse und URL der erstmaligen Anmeldung des Empfängers
  • Wortlaut der Datenschutz-Einwilligung samt optionalem Link auf die [historische] Datenschutz-Erklärung
  • Liste aller Anmeldungen samt Datum
  • Verhaltens-Daten (Öffnungen, Klicks usw.)

Durch ein double Opt-in Verfahren wird natürlich sichergestellt, dass nur Betroffene die Daten einer Auskunft bekommen können und keine unberechtigten Dritten!

Den Umfang der Auskünfte kann jeder Kunde in den Einstellungen festlegen. Selbstverständlich werden außerdem alle diese Datenauskünfte entsprechend protokolliert, damit unsere Kunden auch die Dokumentationspflichten aus der DSGVO erfüllen können.