Verhalten bei Widerruf einer Datenschutz-Einwilligung
Unsere vielfältigen Features rund um die DSGVO gehören ja bereits jetzt zu den umfangreichsten Datenschutz-Funktionen in der gesamten Branche. Nun haben wir diese Funktionen nochmal erweitert.
Die wichtigste Neuerung: Sie können in Dialog-Mail festlegen, wie das System mit den Verhaltensdaten eines Empfängers umgehen soll, der eine datenschutz-rechtliche Einwilligung widerrufen sollte. Diese neue Option finden Sie in den Datenschutz»Einstellungen.
Wenn die Option "für die Zukunft" gewählt wurde, dann werden die personenbezogenen Verhaltensdaten der Vergangenheit nicht geändert, sondern bleiben vollständig erhalten. Erst die neuen Verhaltensdaten (Öffnungen, Klicks) werden dann anonymisiert.
Die andere Option ("gilt auch rückwirkend") wählen Sie, wenn eine entsprechende Formulierung in Ihrer Datenschutz-Erklärung fehlen sollte. Dann werden bei einem Widerruf sämtliche Verhaltensdaten des Empfängers – wie in der DSGVO vorgesehen – gelöscht. Achtung: Dieser Vorgang kann (natürlich) nicht rückgängig gemacht werden.
Hinweis: Die Löschung der Verhaltensdaten wirkt sich nicht auf die allgemeinen Öffnungs- und Klickraten in der Statistik aus! Denn die aggregierten Informationen dürfen ja unverändert analysiert werden.
Lesetipp: Eine Hintergrund-Information zu dem Thema können Sie in unserem Blog-Artikel "Auswirkung des Widerrufs (einer Datenschutz-Einwilligung)" nachlesen.