Was, bitte schön, ist das BaFG?
Am 28. Juni 2025 wird das neue Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) in Kraft treten (hier das Gesetz als PDF-Download).
Es basiert auf dem European Accesability Act (EAA). Als EU-Richtlinie muss sie in ein lokales Gesetz umgesetzt werden, was in Österreich mit dem BaFG geschehen ist.
Aber betrifft das auch Newsletter?
Das BaFG gilt u.a. für Dienstleistungen, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden und die elektronische Kommunikationsdienste betreffen. Ein Newsletter wird hier nicht explizit erwähnt, sollte aber wohl darunter fallen.
Das bedeutet also, dass auch viele Newsletter in Zukunft barrierefrei sein müssen, sowohl was die Technik, das Design aber auch die Inhalte betrifft.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Kleinstunternehmen sind von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal EUR 2 Mio.
Muss das Produkt außerdem grundlegend verändert werden und sind die Maßnahmen zur Anpassung so aufwändig, dass sie für das Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko darstellen, dann gilt dies ebenfalls als Ausnahme. Das wird allerdings für die Anpassung eines Newsletters wohl kaum geltend gemacht werden können.
Zudem ist ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das heißt, Sie können bis 2030 weiterhin Produkte anbieten bzw. verwenden, die vor dem 28. Juni 2025 angeschafft bzw. erstellt wurden.
Das gilt auch für die Anpassung der Website bzw. des Online-Shops bzw. des Newsletters. Was natürlich keinesfalls bedeutet, dass sich Unternehmen so lange Zeit nehmen müssen bzw. sollten.
Barrierefreiheit ist kein (rein) rechtliches Thema!
Nach Schätzungen der WHO haben 30% aller Menschen im Laufe Ihres Lebens irgendeine Art von Beeinträchtigung.
Denn bei Barrierefreiheit geht es nicht nur um taube oder blinde Menschen, sondern zum Beispiel auch Personen, die nach einen Skiunfall ihre Arme in Gips haben.
Von vielen wird Barrierefreiheit voreilig als lästiger Zusatzaufwand gesehen. Doch wenn man Barrierefreiheit mit Benutzerfreundlichkeit gleichsetzt wird schnell klar, dass der geringe Mehraufwand allen Lesern zu Gute kommt!
Ist mein Newsletter barrierefrei?
Einen Newsletter barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten, ist weder sehr kompliziert noch sehr aufwändig.
Hier eine kurze Liste von Fragen, die Sie sich stellen sollten:
- Sind die Schriften groß genug, einschließlich der Zeilenabstände?
- Ist das Layout responsive, passen sich die Inhalte also automatisch optimal an alle Bildschirmgrößen an?
- Sind die Kontraste der Schriften, aber auch der Grafiken, ausreichend?
- Sind Überschriften als solche gekennzeichnet und sofort als Überschrift erkennbar?
- Sind Links unterstrichen bzw. sofort als Links erkennbar?
- Sind die Inhalte gut strukturiert?
- Wurde auf die Rot-Grün-Schwäche mancher Leser Rücksicht genommen? (Rund 9% aller Männer haben eine solche Sehschwäche)
- Sind die Bildbeschreibungen für sämtliche Bilder verfügbar und aussagekräftig?
- Gibt es für jeden Link einen Link-Titel?
- Werden Layout-Tabellen im HTML-Code als solche gekennzeichnet und auch Buttons als solche markiert?
Lese-Tipp: Weitere Empfehlungen und Checklisten lesen Sie in unserem Artikel: Barrierefreiheit und E-Mail-Marketing.
Hinweis für Dialog-Mail Kunden: Wir haben bereits vor 3 Jahren umfassende Funktionen für Newsletter-Barrierefreiheit entwickelt. Sie sind für alle Kunden kostenlos. Je nach Alter und Design Ihrer Vorlage könnte allerdings eine Anpassung notwendig sein; wenden Sie sich dazu bitte einfach an den Support, wir helfen Ihnen hier gerne weiter!
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