6. Ein-Klick-Datenschutz-Einwilligung in Formularen
Spätestens mit der DSGVO seit 25. Mai 2018 ist es verpflichtend, eine Checkbox in Anmeldeformulare einzubauen, mit der die Empfänger nachweislich einem Datenschutz-Hinweis zustimmen.
Diese Checkbox darf nicht vor-angehakt sein und sollte als Pflichtfeld definiert werden. Denn die DSVGO verlangt eine eindeutige zustimmende Handlung des Betroffenen. Außerdem muss diese Einwilligung - samt Wortlaut! - protokolliert werden.
All das können Sie in Dialog-Mail mit wenigen Klicks umsetzen.
Wir haben uns dafür einige Besonderheiten einfallen lassen:
- Die Datenschutz-Einwilligungs-Checkbox kann mit genau einem Klick in jedem Formular vorgesehen werden.
- Dabei können bei Bedarf auch unterschiedliche Einwilligungen verwendet werden (z.B. für eine Newsletter-Anmeldung, ein Gewinnspiel, usw.)
- Wenn sich ein Empfänger anmeldet, wird genau die aktuelle Version bei ihm gespeichert (auch wenn die Erklärung später verändert werden sollte)!
- Sie können daher jederzeit für jeden Empfänger nachweisen, wann er seine Einwilligung abgegeben hat - und sogar wie der genaue Wortlaut (damals) war.
Der Vorteil für Sie als Nutzer: Es war nie einfacher, eine Datenschutz-Einwilligung in ein Formular einzubauen - ein Klick genügt.